VECS
Statuten |
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1 Name und
Sitz des Vereins |
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§1
Unter dem Namen «Vereinigung Ehemaliger
Chemiestudierender an der Eidgenössischen
Technischen Hochschule Zürich (VECS)» besteht mit Sitz in Zürich
ein Verein im Sinne
von Art. 60 ZGB. |
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2 Verhältnis
zur GEP |
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§2
Durch den Beitritt zum Verein wird man
gleichzeitig auch Mitglied der «Gesellschaft
Ehemaliger Studierender der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich – GEP». |
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3 Vereinszweck |
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§3
Der Verein bezweckt:
a) den Zusammenhang der ehemaligen Chemiestudierenden an der ETHZ zu wahren;
b) Fragen, welche das Chemiestudium an der ETHZ oder die chemische Wissenschaft
und
Technik betreffen, zu erörtern und dem Schulrat
diesbezüglich Anregungen zu unterbreiten;
c) den Kontakt mit den derzeitigen Chemiestudierenden an der ETHZ zu pflegen
und
diese zu fördern und zu beraten;
d) die Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern. |
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4 Mittel |
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§4
Der Verein sucht sein Ziel zu erreichen
durch:
a) regelmässige Veranstaltung von Versammlungen;
b) Durchführung von Exkursionen und Besichtigungen;
c) Herausgabe von Veröffentlichungen. |
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§5
Die finanziellen Mittel des Vereins
bestehen aus:
a) Zinsen des Vereinsvermögens;
b) Jahresbeiträgen der Mitglieder;
c) freiwilligen Beiträgen von Mitgliedern;
d) Beiträgen von Gönnern;
e) Reinertrag des Verkaufs von Veröffentlichungen. |
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