1 Name und Sitz des Vereins
a
§1
Unter dem Namen «Vereinigung Ehemaliger Chemiestudierender an der Eidgenössischen
Technischen Hochschule Zürich (VECS)» besteht mit Sitz in Zürich ein Verein im Sinne
von Art. 60 ZGB.
a
2 Verhältnis zur GEP
a
§2
Durch den Beitritt zum Verein wird man gleichzeitig auch Mitglied der «Gesellschaft
Ehemaliger Studierender der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich – GEP».
a
3 Vereinszweck
a
§3
Der Verein bezweckt:
a) den Zusammenhang der ehemaligen Chemiestudierenden an der ETHZ zu wahren;
b) Fragen, welche das Chemiestudium an der ETHZ oder die chemische Wissenschaft und
    Technik betreffen, zu erörtern und dem Schulrat diesbezüglich Anregungen zu unterbreiten;
c) den Kontakt mit den derzeitigen Chemiestudierenden an der ETHZ zu pflegen und
    diese zu fördern und zu beraten;
d) die Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern.
a
4 Mittel
a
§4
Der Verein sucht sein Ziel zu erreichen durch:
a) regelmässige Veranstaltung von Versammlungen;
b) Durchführung von Exkursionen und Besichtigungen;
c) Herausgabe von Veröffentlichungen.
a
§5
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
a) Zinsen des Vereinsvermögens;
b) Jahresbeiträgen der Mitglieder;
c) freiwilligen Beiträgen von Mitgliedern;
d) Beiträgen von Gönnern;
e) Reinertrag des Verkaufs von Veröffentlichungen.
a
a