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§17
Der Vorsitz in der Vereinsversammlung führt der Präsident, bei dessen Verhinderung ein
anderes Mitglied des Vorstandes. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende Stichentscheid.
Der Vorsitzende bestimmt den Protokollführer. Die Versammlung wählt in offener Ab-
stimmung die erforderliche Anzahl Stimmenzähler.
Der Vorsitzende und der Protokollführer unterzeichnen das Protokoll.
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§18
Der Vereinsversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
a) Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren;
b) Abnahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes und der Jahresrechnung sowie des
    Berichtes der Rechnungsrevisoren; Entlastungserklärung an den Vorstand;
c) Festsetzung der Mitgliederbeiträge;
d) Abänderung oder Ergänzung der Statuten;
e) Auflösung des Vereins oder Vereinigung mit anderen Vereinen;
f)  Aufsicht über die übrigen Organe des Vereins.
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6.3 Vorstand
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§19
Der Vorstand besteht aus sieben bis dreizehn Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
Die Amtsdauer beginnt am Tage nach der Vereinsversammlung und dauert bis zum Ablauf
des Tages der nächsten ordentlichen Vereinsversammlung. Sämtliche Mitglieder des
Vorstandes sind wiederwählbar.
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§20
Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, unter Angabe der Traktanden,
Ort und Zeit, so oft es die Geschäfte erfordern. Die Einberufung erfolgt schriftlich, mindestens
zehn Tage vorher. Über andere als in der Traktandenliste verzeichnete Gegenstände können
gültige Beschlüsse nicht gefasst werden.
Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder
erforderlich. Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der
Präsident Stichentscheid.
Der Vorstand kann auch schriftlich auf dem Zirkularweg gültig beschliessen, wobei aber
jedem Mitglied das Recht zusteht, die Behandlung des Geschäftes in der Sitzung zu verlangen.
Zirkularbeschlüsse werden mit dem Mehr sämtlicher Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stim-
mengleichheit hat der Präsident Stichentscheid.
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§21
Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
a) Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Vereins-
    versammlung oder anderen Organen übertragen sind;
b) Volllzug der Vereinsbeschlüsse;
c) Vertretung des Vereins nach aussen;

d) Einberufung der Vereinsversammlung;
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