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e) Aufnahme
und Ausschluss von Mitgliedern;
f) Entscheidung über die Anhebung von Prozessen, den Abstand von solchen
und den
Abschluss von Vergleichen;
g) Befreiung einzelner Mitglieder von ihren finanziellen Verpflichtungen dem
Verein gegen-
über beim Vorliegen besonderer Umstände. |
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6.4 Geschäftsleitender
Ausschuss |
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§22
Der Präsident und zwei bis vier weitere
Mitglieder des Vorstandes bilden den Geschäfts-
leitenden Ausschuss. |
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§23
Der Geschäftsleitende Ausschuss hat
folgende Aufgaben und Kompetenzen:
a) Organisation des durch die Statuten vorgesehenen Vereinsbetriebes im Rahmen
der
Vereins- und der Vorstandsbeschlüsse;
b) Anstellung und Überwachung des für den Vereinsbetrieb nötigen
Personals. |
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6.5 Rechnungsrevisoren |
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§24
Die Rechnungsrevisoren haben folgende Aufgaben:
Prüfung der Jahresrechnung, des Vereinsvermögens und der Buchführung
und Bericht
an die Vereinsversammlung. |
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7 Auflösung
des Vereins |
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§25
Im Falle der Auflösung des Vereins entscheidet die Vereinsversammlung auf
Antrag
des Vorstandes über die Verwendung des Reinvermögens. |
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8 Inkrafttreten |
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§26
Diese Statuten treten am Tage nach deren Genehmigung durch die Vereinsversammlung
in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die Statuten vom 16. Februar 1933 mit nachfolgenden
Änderungen aufgehoben. |
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Also beschlossen
durch die Vereinsversammlung vom 22. November 1975. |
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Basel, den 22.
November 1975 |
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Der Präsident:
B. Böhlen
Der Protokollführer: H. Gerlach
Die Stimmenzähler: W. Vetsch, P. Kriemler |