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e) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;
f)  Entscheidung über die Anhebung von Prozessen, den Abstand von solchen und den
    Abschluss von Vergleichen;
g) Befreiung einzelner Mitglieder von ihren finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegen-
    über beim Vorliegen besonderer Umstände.
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6.4 Geschäftsleitender Ausschuss
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§22
Der Präsident und zwei bis vier weitere Mitglieder des Vorstandes bilden den Geschäfts-
leitenden Ausschuss.
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§23
Der Geschäftsleitende Ausschuss hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
a) Organisation des durch die Statuten vorgesehenen Vereinsbetriebes im Rahmen der
    Vereins- und der Vorstandsbeschlüsse;
b) Anstellung und Überwachung des für den Vereinsbetrieb nötigen Personals.
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6.5 Rechnungsrevisoren
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§24
Die Rechnungsrevisoren haben folgende Aufgaben:
Prüfung der Jahresrechnung, des Vereinsvermögens und der Buchführung und Bericht
an die Vereinsversammlung.
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7 Auflösung des Vereins
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§25
Im Falle der Auflösung des Vereins entscheidet die Vereinsversammlung auf Antrag
des Vorstandes über die Verwendung des Reinvermögens.
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8 Inkrafttreten
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§26
Diese Statuten treten am Tage nach deren Genehmigung durch die Vereinsversammlung
in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die Statuten vom 16. Februar 1933 mit nachfolgenden
Änderungen aufgehoben.
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Also beschlossen durch die Vereinsversammlung vom 22. November 1975.
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Basel, den 22. November 1975
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Der Präsident: B. Böhlen
Der Protokollführer: H. Gerlach
Die Stimmenzähler: W. Vetsch, P. Kriemler
abstand