|
5 Mitgliedschaft |
 |
5.1 Mitgliedarten |
 |
§6
Der Verein hat:
a) Ordentliche Mitglieder;
b) Ehrenmitglieder. |
 |
5.2 Voraussetzungen
für eine ordentliche Mitgliedschaft |
 |
§7
Ordentliches Mitglied des Vereins können Personen werden, welche eine der
folgenden
Voraussetzungen erfüllen:
a) ehemaliger Chemiestudierender an der ETHZ;
b) gegenwärtiger oder ehemaliger Nachdiplomabsolvent der Abteilung Chemie
der ETHZ;
c) gegenwärtige oder ehemalige Zugehörigkeit zum Lehrkörper der
Abteilung Chemie der ETHZ. |
 |
5.3 Erwerb
der Mitgliedschaft |
 |
§8
Die Aufnahme als Ordentliches Mitglied
erfolgt durch den Vorstand auf schriftliches Gesuch hin. |
 |
§9
Der Vorstand kann Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht
haben,
zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die
Ordentlichen
Mitglieder, sind jedoch von allen finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber
befreit. |
 |
5.4 Ablehnung
und Verlust der Mitgliedschaft |
 |
§10
Der Vorstand kann aus wichtigen Gründen Aufnahmegesuche ablehnen oder Mitglieder,
insbesondere wegen Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen dem Verein
gegenüber,
vom Verein ausschliessen. |
 |