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5 Mitgliedschaft
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5.1 Mitgliedarten
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§6
Der Verein hat:
a) Ordentliche Mitglieder;
b) Ehrenmitglieder.
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5.2 Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft
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§7
Ordentliches Mitglied des Vereins können Personen werden, welche eine der folgenden
Voraussetzungen erfüllen:
a) ehemaliger Chemiestudierender an der ETHZ;
b) gegenwärtiger oder ehemaliger Nachdiplomabsolvent der Abteilung Chemie der ETHZ;
c) gegenwärtige oder ehemalige Zugehörigkeit zum Lehrkörper der Abteilung Chemie der ETHZ.
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5.3 Erwerb der Mitgliedschaft
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§8
Die Aufnahme als Ordentliches Mitglied erfolgt durch den Vorstand auf schriftliches Gesuch hin.
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§9
Der Vorstand kann Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben,
zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die Ordentlichen
Mitglieder, sind jedoch von allen finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber befreit.
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5.4 Ablehnung und Verlust der Mitgliedschaft
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§10
Der Vorstand kann aus wichtigen Gründen Aufnahmegesuche ablehnen oder Mitglieder,
insbesondere wegen Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber,
vom Verein ausschliessen.
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